E-berechtigte-Personen
Welche Personenkreise dürfen die E-Scooter ausleihen?
Sie gehören zu den Personenkreisen:
50plus
Rentner
Behinderte
| Berechtigte Personenkreise | Nachweis |
|---|---|
| 50plus | Personalausweis |
| Rentner | Personalausweis |
| Behinderte |
Behindertenausweis oder offensichtliche Gehhilfen |
Ausländische Gäste Pass oder Kreditkarte