E-berechtigte-Personen

Welche Personenkreise dürfen die E-Scooter ausleihen?

Sie gehören zu den Personenkreisen:

50plus

Rentner

Behinderte

Berechtigte Personenkreise Nachweis
50plus Personalausweis
Rentner Personalausweis
Behinderte
 
Behindertenausweis oder offensichtliche Gehhilfen

Ausländische Gäste Pass oder Kreditkarte

E-Scooter-Ortung
wird unterstützt von :

Touristik-Kooperation
mit wilderkaiser.tv

Kooperation
mit BULL Holding AG